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SWK 6, 15. Februar 2013, Seite 345

Die neue Gastgewerbepauschalierung

Vergleich zwischen alter und neuer Rechtslage anhand konkreter Beispiele

Ulrich Krassnig

Mit der Gastgewerbepauschalierungsverordnung 2013 wurde die Gastgewerbepauschalierung reformiert. Kernstück der Reformmaßnahmen ist die Substitution der Gewinnpauschalierung durch eine modulare Ausgabenpauschalierung und die Abschaffung der pauschalen Ermittlung der Vorsteuerbeträge. Der Neuregelung der Gastgewerbepauschalierung sind ein Judikat des UFS Innsbruck und ein Erkenntnis des VfGH vorausgegangen, die in der bisherigen Regelung eine unionsrechtswidrige staatliche Beihilfe erkannten bzw. diese als gleichheitswidrig ansahen. Der Beitrag befasst sich schwerpunktmäßig mit der neuen Gastgewerbepauschalierung und unterzieht diese abschließend einer kritischen Würdigung.

1. Die bisherige Regelung

Die „alte“ Verordnung zur Gaststättenpauschalierung (Gastgewerbepauschalierungsverordnung 1999, BGBl. II Nr. 227/1999), die bis anzuwenden war, sah für Betriebe des Gaststättengewerbes eine Gewinn- und Vorsteuerermittlung nach Durchschnittssätzen vor (Vollpauschalierung). Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Vollpauschalierung waren, dass keine Buchführungspflicht besteht bzw. auch nicht freiwillig Bücher geführt werden und dass der Vorjahrsumsatz nicht mehr als 255.000 Euro betrug.

Der Gewinn war sohin zu ermitteln, indem z...

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