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Immobilienertragsteuer und Selbstberechnung für Notare
Steuerpflicht bei Erbteilungen?
Häufig werden Immobilien im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung unter den Erben aufgeteilt. Die Frage einer allfälligen Steuerpflicht einer solchen Erbteilung stellte sich bis zur Einführung der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) in der Regel auf rein theoretischer Basis und wurde in der Literatur dementsprechend vernachlässigt. Nach Auslaufen der Spekulationsfristen gewinnt die Frage einer Steuerpflicht praktische Bedeutung, ganz besonders für die Berufsgruppe der Notare und Rechtsanwälte, die ab die entsprechende Selbstberechnung und damit die Beurteilung der Entgeltlichkeit bzw. Unentgeltlichkeit der Rechtsgeschäfte auch für Erbteilungen zu verantworten haben werden. Die nähere Betrachtung wird zeigen, dass mit der aktuellen Rechtslage bei einer erheblichen Zahl an Verlassenschaftsverfahren eine Steuerpflicht ausgelöst wird.
1. Zivilrechtliche Grundlagen der Erbteilung
Sind mehrere Erben zur Erbschaft berufen, so stehen diese in einer auf dem Gesetz beruhenden Rechtsgemeinschaft (§ 550 ABGB). Die Anteile der Erben an dieser Gemeinschaft richten sich nach ihren jeweiligen Erbquoten. Die Gemeinschaft bezieht sich vor der Einantwortung auf das Erbrecht, danach auf die ererbten Rechte.
Die Erbeng...