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GesRZ 6, Dezember 2020, Seite 369

Die digitale Sammelurkunde – ein erster Schritt zur vollständigen Digitalisierung des österreichischen Wertpapierrechts

Florian Ebner und Susanne Kalss

Die Regierungsvorlage zur Änderung des Depotgesetzes (DepotG) vom normiert die digitale Sammelurkunde für Inhaberschuldverschreibungen und Investmentzertifikate. Der vorliegende Beitrag zeichnet die Entwicklung vom Wertpapier zum Wertrecht nach und ordnet diesen wichtigen Schritt des Gesetzgebers zur Digitalisierung des Wertpapierrechts ein.

I. Ein kurzer Überblick vorweg

Die für den Handel von Effekten notwendige Umlauffähigkeit unkörperlicher Rechte (zB Forderungen, Mitgliedschaften oder Anteile an Rechten eines Fondsvermögens) wird in Österreich – wie in anderen Ländern – in traditioneller Weise durch die Verbriefung in physischen Inhaber- und Orderpapieren hergestellt. Übertragen werden die Wertpapiere im modernen Effektenverkehr jedoch nicht mehr durch Übergabe von Hand zu Hand, sondern durch elektronische Buchungen auf den Depotkonten der Depotbanken und Wertpapiersammelbanken. Während sich der Handel und die Übertragung im Effektengiroverkehr damit bereits längst von der physischen Urkunde gelöst haben, ist für die Entstehung und die Begründung der besonderen Rechtswirkungen der Verkehrspapiere weiterhin eine physische Urkunde erforderlich. Den letzten verbliebenen, ...

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