Crypto Assets
1. Aufl. 2022
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S. 761. Novellierung des Depotgesetzes
1.1. Inhalt und Zweck
Seit ist das Depotgesetz in novellierter Fassung in Geltung. Die Novellierung besteht darin, dass für Schuldverschreibungen und Investmentzertifikate eine digitale Sammelurkunde geschaffen wurde, um den Prozess von Wertpapieremissionen zu vereinfachen und die Verwaltungskosten von am Emissionsprozess beteiligten Unternehmen zu reduzieren. Einerseits soll damit das logistische Verfahren der Verbringung an die Stelle des Zentralverwahrers sowie andererseits die dortige Lagerung von physischen Sammelurkunden eingespart werden. Außerdem bezweckt man damit, die Digitalisierung und Entbürokratisierung im Finanzdienstleistungssektor voranzutreiben und dadurch den Finanzstandort Österreich für internationale Marktteilnehmer attraktiver zu machen.
Wollte man vor dieser Novellierung des DepotG Wertpapiere emittieren, mussten diese in Papierform beim österreichischen Zentralverwahrer (Österreichische Kontrollbank bzw OeKB CSD GmbH) hinterlegt werden. Dies erfolgte gebündelt in Sammelurkunden, welche eine größere Anzahl von Wertpapieren oder auch eine gesamte Emission verbrieften. Die Urkunde als in die Sinne fallendes Objekt w...