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Aufwendungen für Besuche des Ehegatten in auswärtigen Krankenhäusern bzw. Therapiezentren als agB?
Kosten des Besuchs des (Ehe-)Partners in einem auswärtigen Krankenhaus (siehe , samt Verpflegungsmehraufwand; , zu Besuchen des erkrankten Ehegatten) sind als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt abzugsfähig, wobei aber im Schrifttum (Jakom/Baldauf, EStG5 [2012] § 34 Rz. 90, Stichwort „Krankheitskosten“; Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG [] § 34 Anm. 78, Stichwort „Krankheitskosten“) das Vorliegen von besonderen Bedingungen, z. B. zur Pflege und Versorgung, d. h. von Außergewöhnlichkeit, gefordert wird; das Tatbestandsmerkmal der Außergewöhnlichkeit dient nämlich der Abgrenzung atypischer, außerhalb der normalen Lebensführung gelegener Belastungen von den typischerweise wiederkehrenden Kosten der Lebenshaltung (vgl. Doralt, EStG [11. Lfg.] § 34 Tz. 29; ). Zur Frage der Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten (von Aufwendungen für Besuchsfahrten) als außergewöhnlichen Belastungen bei stationären Aufenthalten von Ehegatten (nahen Angehörigen) in Therapiezentren bzw. bei deren Aufenthalten in Krankenhäusern hat der UFS in der Berufungsentscheidung vom , RV/0317-G/06, ausgeführt, dass derartige Kosten zwar dem ...