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SWK 28, 1. Oktober 2012, Seite 1197

Die Durchbrechung des Maßgeblichkeitsprinzips i. Z. m. Veräußerungen von Kapitalanlagen und Grundstücken

Notwendige Adaptierungen des unternehmensrechtlichen Ergebnisses

Gudrun Fritz-Schmied

Die steuerrechtliche Behandlung von Wertänderungen bei Kapitalvermögen und Grundstücken wurde durch das BBG 2011 und das 1. StabG 2012 tiefgreifend reformiert, indem Veräußerungsgewinne (sowie Zuschreibungen) in Abkehr von einer synthetischen Einkommensermittlung bzw. -besteuerung mit einem Sondersteuersatz i. H. v. 25 % belegt werden. Die Besteuerung in einer eigenen Schedule, die ggf. von einer gesonderten Ermittlung der relevanten Erfolgsbeiträge bzw. einer speziellen Verlustverrechnungssystematik begleitet wird, führt innerhalb der Gewinnermittlung gem. § 5 Abs. 1 EStG zu umfangreichen Adaptierungsmaßnahmen in Bezug auf das unternehmensrechtliche Ergebnis.

1. Grundsätzliches

Die steuerbilanzielle Gewinnermittlung gem. § 5 Abs. 1 EStG basiert auf einer Maßgabe unternehmensrechtlicher GoB, was in einer Übernahme der konkreten unternehmensrechtlichen Wertansätze (= formelles Maßgeblichkeitsprinzip) seine Ausgestaltung findet. Zwingende steuerrechtliche Abweichungen werden mangels einer eigenständigen Steuerbilanz über eine Zusatzrechnung (§ 44 Abs. 2 EStG) erfasst, in der das ermittelte unternehmensrechtliche Ergebnis nach den zwingenden Vorgaben des Steuergesetzgebers adaptiert wird. Durch die Reformen des BBG 2011 in Bezug au...

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