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GesRZ 5, Oktober 2013, Seite 296

Versagung von Insolvenzentgelt an einen GmbH-Gesellschafter, der seinen Anteil an eine Privatstiftung übertragen hatte

§ 1 Abs 6 Z 2 IESG

Art 12 der Richtlinie 2008/94/EG

Überträgt ein Gesellschafter seinen Geschäftsanteil freiwillig an eine Privatstiftung, deren einziger Zweck in seiner Versorgung liegt, und behält er sich das Recht vor, Beiratsmitglieder zu bestellen und abzuberufen, so verliert er dadurch den beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft nicht. Mag er sich auch im Außenverhältnis seiner Gesellschafterstellung begeben haben, so besteht im Innenverhältnis aufgrund der Versorgungsberechtigung aus dem Geschäftsanteil und dessen Erträgnissen eine aufrechte Bindung, die noch dadurch verstärkt wird, dass der (ehemalige) Gesellschafter – etwa durch den von ihm abhängigen Beirat – mittelbar auf die Geschäftsführung der Stiftung Einfluss nehmen kann.

(OLG Linz 11 Rs 106/12f; LG Steyr 9 Cgs 277/11p) (im gleichen Sinn entschieden )

Der Kläger war vom bis zum bei der späteren Schuldnerin, über deren Vermögen am der Konkurs eröffnet wurde, als Angestellter beschäftigt. Verfahrensgegenstand ist sein Anspruch auf Insolvenz-Entgelt für die Monate Juli und August 2011 samt anteiligen Sonderzahlungen, Zinsen und Anmeldegebühren.

Die Schuld...

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