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Anteilsübertragung bei nicht verhältniswahrender Abspaltung
Im folgenden Beitrag sollen zwei wichtige Aspekte der nicht verhältniswahrenden Spaltung einer näheren Betrachtung unterzogen worden: einerseits die Frage der Zulässigkeit von Wertverschiebungen auf Gesellschafterebene, andererseits die Frage ob eine Übertragung von Anteilen auf Gesellschafterebene gesonderter Übertragungsakte bedarf oder ob eine Anteilsübertragung stets von Gesetzes wegen erfolgt. So sind in der Spaltungspraxis bei nicht verhältniswahrenden Spaltungen häufig im Spaltungsplan/Spaltungs- und Übernahmsvertrag Abtretungs- und Annehmerklärungen enthalten, die jedoch – so viel darf vorweggenommen werden – nicht jeder Spaltung immanent sind. Die folgenden Ausführungen befassen sich ausschließlich mit der in der Praxis am häufigsten anzutreffenden Spaltungsform, nämlich der Abspaltung.
I. Wertverschiebung auf Gesellschafterebene
Die Spaltung macht häufig eine Anteilsverschiebung innerhalb einer Gesellschaft erforderlich. Wenn in diesem Beitrag von Anteilsverschiebung die Rede ist, so ist damit die Anteilsübertragung zwischen den Gesellschaftern der spaltungsbeteiligten Gesellschaften gemeint. Bei einer verhältniswahrenden Spaltung erhalten die Gesellschafter Beteiligungen a...