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Die Betriebsaufgabe und die Gebäudebegünstigung im Lichte des 1. Stabilitätsgesetzes 2012
Auswirkungen der neuen Immobilienbesteuerung
Das 1. Stabilitätsgesetz (StabG) 2012 brachte eine neue Grundstücksbesteuerung im betrieblichen wie auch im privaten Bereich. Dieser Beitrag soll das neue Besteuerungskonzept insbesondere auf die Auswirkungen dieses Gesetzes im Hinblick auf § 24 Abs. 6 EStG beleuchten.
1. Behandlung des Grund und Bodens und Besteuerung im Fall einer Veräußerung nach dem
Bei der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 3 EStG waren Wertveränderungen von Grund und Boden des Anlagevermögens aus dem steuerlichen Betriebsgewinn grundsätzlich auszuscheiden. Steuerpflicht bestand nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen eines Spekulationstatbestands im Sinne des § 30 Abs. 1 Z 2 erster Absatz EStG i. d. F. vor dem 1. StabG 2012.
Durch das 1. StabG 2012 wurde nunmehr die steuerliche Behandlung des Grund und Bodens von der Gewinnermittlungsart abgekoppelt und damit auch der in der Literatur wiederholt geäußerten Kritik entsprochen.
Führt der Steuerpflichtige eine Betriebsaufgabe nach dem durch und veräußert er in der Zukunft Grund und Boden, dann gilt Folgendes:
War der Steuerpflichtige zum § 4 Abs. 3- oder § 4 Abs. 1-Ermittler, dann war der Grund und Boden unter der Voraussetzung, dass dieser vor dem S. 758angeschafft worden war, nicht...