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Erneute Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht für inländische Körperschaften
Erfassung von Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen
Nachdem es bereits im Rahmen der Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen zu einer umfassenden Ausweitung der beschränkten Steuerpflicht für inländische Körperschaften („beschränkte Steuerpflicht zweiter Art“) gekommen ist, wird die beschränkte Steuerpflicht zweiter Art mit dem 1. Stabilitätsgesetz (StabG) 2012 noch einmal wesentlich erweitert. Künftig sind demnach auch Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen erfasst. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die daraus resultierenden Folgen geben.
1. Grundsätzliches
Die beschränkte Steuerpflicht i. S. d. § 21 Abs. 2 und 3 KStG erfasste bislang lediglich bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen. An diesem Grundprinzip hat sich auch durch die kürzlich erfolgten Anpassungen im Bereich der beschränkten Steuerpflicht zweiter Art im Rahmen des BBG 2011, AbgÄG 2012 bzw. BBG 2012 nichts geändert. Gewinne aus Grundstücksveräußerungen durch Körperschaften öffentlichen Rechts – ausgenommen Grundstücke im Betriebsvermögen eines Betriebs gewerblicher Art – bzw. durch befreite Körperschaften wurden daher bislang nicht besteuert.
Im Zuge der generellen Neuordnung der Besteuerung von Grundstücksveräußerungen durch das 1. StabG 2012 ist nun vorgesehen, die b...