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Cash-Pooling im internationalen Konzern
Zu den umstrittenen und bisher in der Judikatur nur vereinzelt behandelten Problemfeldern gehören einerseits die Vergütung des Cash-Pool-Betreibers und andererseits die Verzinsung der an den Pool verliehenen Überschüsse der einlegenden Gesellschaften. Der Administrator des Pools erhält eine kostenorientierte Dienstleistungsvergütung, wobei Ausfallrisiken zu berücksichtigen sind. Die Poolteilnehmer teilen sich unter Beachtung von Fremdvergleichsgrundsätzen die Synergie- und Koordinationsgewinne. Liegen entsprechende Daten nicht vor, ist nach der Entscheidung des , eine Verzinsung basierend auf einer „durchschnittlichen Verweildauer“ mit dem Sechsmonats-EURIBOR vorzunehmen.
1. Grundsätzliches zum Cash-Pooling
1.1. Allgemeines
Von Cash-Pooling spricht man als Teil des Cash-Managements, dh der ...