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PV-Info 10, Oktober 2011, Seite 8

LStR-Wartungserlass 2011: Highlights für die Personalverrechnung (Teil 2)

Mag. Monika Kunesch

Am wurde der LStR-Wartungserlass 2011 (BMF-010222/0121-VI/7/2011) veröffentlicht, mit dem die gesetzlichen Änderungen aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2011 (inklusive des BMF-Erlasses zum Montageprivileg) und des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2010 in die LStR 2002 eingearbeitet wurden. Zur Behandlung des Werkverkehrs mit Massenbeförderungsmitteln und der sonstigen Bezüge gemäß § 67 EStG siehe bereits PV-Info 9/2011, Seite 15 ff; in dieser Ausgabe werden wir auf folgende für die Personalverrechnung wichtige Themen näher eingehen: die gesetzliche Vermutung einer Nettolohnvereinbarung (§ 62a EStG), die Inanspruchnahme des Arbeitnehmers als Steuerschuldner der Lohnsteuer (§ 83 Abs 3 EStG) und die Auftraggeberhaftung (§ 82a EStG).

Gesetzliche Vermutung einer Nettolohnvereinbarung (Rz 1038j LStR)

Nach § 62a EStG gilt bei Beschäftigungsverhältnissen ein Nettoarbeitsentgelt als vereinbart, wenn der Arbeitgeber die Anmeldeverpflichtung gem § 33 ASVG nicht erfüllt und die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig einbehalten und abgeführt hat. Für den Zeitraum der illegalen Beschäftigung hat eine Hochrechnung des ausbezahlten Arbeitsentgelts auf einen Bruttolohn zu erfolgen.

Wird der Steuerpflichtige im Rahmen eines Werkvertrags tätig und weist er dem Auftraggeber die Erfüllun...

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