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PV-Info 3, März 2011, Seite 15

Neuerungen beim Pendlerpauschale

Wilfried Ortner

Der Wartungserlass zu den Lohnsteuerrichtlinien (LStR) 2002 (LStR-Wartungserlass 2010 vom , BMF-010222/0186-VI/7/2010) enthält bezüglich des Pendlerpauschales neue Rechtsansichten. In der neu geschaffenen Rz 250a LStR 2002 wurde eine Regelung betreffend das Pendlerpauschale bei einem Kalendertag-Lohnzahlungszeitraum aufgenommen; die bisherige Rz 250 wurde dementsprechend adaptiert. Änderungen bzw Neuerungen sind im Text fett gekennzeichnet.

Inhaltliche Erweiterung der Rz 250 LStR 2002

„In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse1) im Lohnzahlungszeitraum überwiegend gegeben sein. Ist der Lohnzahlungszeitraum der Kalendermonat, können für den vollen Kalendermonat 20 Arbeitstage angenommen werden. Ein Pendlerpauschale im betreffenden Ausmaß steht daher dann zu, wenn im Kalendermonat an mehr als zehn Tagen die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte – Wohnung zurückgelegt wird (betreffend Kalendertag als Lohnzahlungszeitraum siehe Rz. 250a) (...).“

Neue Rechtsansicht in Rz 250a LStR 2002

„Ist der Kalendertag als Lohnzahlungszeitraum heranzuziehen (§ 77 Abs. 1 EStG),2) muss die Beurteilung, ob ein Pendlerpauschale zusteht, für jeden einzelnen Arbeitstag getroffen werden. Der Begriff des „Überwiegens“ geht bei einem Kalendertag-Lohnzahlungszei...

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