Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 11, November 2010, Seite 24

Werbungskosten für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung

Mag. Elfriede Köck

Als Folge der steigenden Mobilität der Arbeitnehmer nimmt die Bedeutung der steuerlichen Handhabung der Kosten der Steuerpflichtigen durch die Führung von zwei parallelen Haushalten zu. Der Versuch der Arbeitnehmer, diese berufsbedingte Mehrbelastung durch Verminderung der Steuerbelastung abzufedern, ist verständlich. Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) stellte allerdings klar, dass die Werbungskosten für Familienheimfahrten mit dem höchsten Pendlerpauschale absolut begrenzt sind und gar keine bzw unter dem Höchstausmaß liegende Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung nicht in einen höheren Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten „umgewidmet“ werden können (-I/07).

Werbungskosten bei Familienheimfahrten

Aufwendungen, die durch die beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushalts an einem außerhalb des Familienwohnsitzes gelegenen Beschäftigungsort erwachsen, sind grundsätzlich als Werbungskosten gemäß § 16 Abs 1 Einkommensteuergesetz (EStG) absetzbar. Neben den Mietkosten (siehe PV-Info 9/2010, Seite 30 ff) können Aufwendungen für Familienheimfahrten als Werbungskosten abgesetzt werden.

Betragsmäßige Begrenzung

§ 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG schränkt die Höhe der Werbungskosten mit dem Betrag des höchsten jährlic...

Daten werden geladen...