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PV-Info 9, September 2010, Seite 30

Mietkostenobergrenze bei doppelter Haushaltsführung

Mag. Petra Vrignaud

Muss ein Arbeitnehmer seinen Wohnsitz aus beruflichen Gründen verlegen, seinen bisherigen Familienwohnsitz allerdings beibehalten, kommt die Geltendmachung von Werbungskosten im Zusammenhang mit den dadurch entstehenden Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung in Betracht. Im Bezug auf die Höhe der absetzbaren Mietkosten kam es durch den mit veröffentlichten Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2009 zu einer gravierenden Änderung der Verwaltungspraxis. Ein jüngst ergangenes Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) hat diese Rechtsmeinung der Finanzverwaltung allerdings widerlegt ().

S. 31Ursprüngliche Verwaltungspraxis (vor LStR-Wartungserlass 2009)

Die Begründung eines (zusätzlichen) Wohnsitzes am Beschäftigungsort bei gleichzeitiger Beibehaltung des (bisherigen) Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung) muss beruflich veranlasst sein, dh, der Beschäftigungsort des Arbeitnehmers muss so weit entfernt sein, dass eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann. Zudem darf keine private Veranlassung der Beibehaltung des Familienwohnsitzes vorliegen bzw kann die Verlegung des Familienwohnsitzes nicht zugemutet werden.

Liegen diese Kriterien vor, konn...

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