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Bonusmeilen – der letzte Akt?
In jüngst ergangenen Erkenntnissen hat der Verwaltungsgerichtshof (; 2008/15/0152) zur Frage der Lohnsteuerpflicht für Bonusmeilen die Meinung des UFS nicht bestätigt: Bonusmeilen sind zwar Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, unterliegen allerdings nicht dem Lohnsteuerabzug (siehe dazu PV-Info 5/2008, Seite 19 ff; PV Info 9/2008, Seite 10).
Sachverhalt
Der UFS Graz kam in seinen Entscheidungen vom , RV/0113-G/05, und , RV/0309-G/05, zur Ansicht, dass der Vorteil aus der Teilnahme an Vielfliegerprogrammen einen lohnsteuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellt, der mit dem Mittelpreis am Verbrauchsort zu bewerten ist. Während des Verfahrens stellte es sich als nahezu undurchführbar heraus, den konkreten Vorteil zu bewerten. Selbst wenn man die konkreten Freiflüge ermitteln könnte, so hängt der tatsächliche Flugpreis von zahlreichen Einflussfaktoren ab. Weiters konsumiert der Teilnehmer am Bonusmeilenprogramm oftmals nicht nur Meilen, die durch vom Arbeitgeber gebuchte Flüge erworben wurden, sondern auch solche, die auf private Flüge zurückgehen. Schlussendlich erachtete der UFS allerdings eine diesbezügliche pauschale Schätzung als ang...