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PV-Info 10, Oktober 2010, Seite 6

Aktuelles aus der Personalverrechnung

Hannelore Ortner

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.

Steuerliche Behandlung von Bonusmeilen

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat mit Erkenntnis vom , 2007/15/0293, entschieden, dass für den von Fluglinien und somit von dritter Seite eingeräumten Vorteil aus der Verwendung von Bonusmeilen, auch wenn dieser Vorteil zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führt, keine Verpflichtung zur Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer (§§ 78 und 82 Einkommensteuergesetz – EStG) besteht.

Der Zufluss des Vorteils im Sinn des § 19 EStG findet erst mit der Verwendung der Bonusmeilen statt. Erst im Zeitpunkt der Einlösung lässt sich in Geld ausdrücken, welchen Betrag sich der Teilnehmer am Vielfliegerprogramm durch die Verwendung der Bonusmeilen erspart hat. Zudem lässt sich erst nach der Einlösung der Bonusmeilen feststellen, ob diese für private oder für berufliche Zwecke Verwendung gefunden haben.

Aufgrund des VwGH-Erkenntnisses hat der Arbeitnehmer den Vorteil, der ihm aus der Einlösung der durch die beruflichen Reisen erlangten Bonusmeilen für private Zwecke erwächst, im Rahmen der Veranlagung als Arbeitslohn von dritter...

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