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Verbotene Einlagenrückgewähr an Nichtgesellschafter, insbesondere im Zusammenhang mit Privatstiftungen
Ein besonderes Anliegen von Peter Doralt, auch in seinen Vorlesungen, war es, den Zusammenhang zwischen beschränkter Haftung und den damit verbundenen Kapitalerhaltungsvorschriften im Interesse des Gläubigerschutzes und des Gleichbehandlungsgebots der Gesellschafter im Gesellschaftsrecht verständlich zu machen. Auch wissenschaftlich hat sich Peter Doralt wiederholt mit Fragen der (verbotenen) Einlagenrückgewähr auseinandergesetzt, etwa in der gemeinsam mit Martin Winner verfassten Kommentierung im Münchener Kommentar zum AktG.
I. Einleitung
Sowohl die zahlreichen Stellungnahmen in der Lehre als auch die allein in den letzten 10 Jahren knapp 100 im RIS veröffentlichten Entscheidungen des OGH zu verschiedenen Rechtsfragen der verbotenen Einlagenrückgewähr zeigen einerseits die große praktische Relevanz dieser Fragen, andererseits spiegeln sie auch das in der Beratungspraxis häufig anzutreffende diesbezügliche Unverständnis von Gesellschaftern (insb bei Familiengesellschaften) wider. Wie nicht zuletzt eine aktuelle Entscheidung des , zeigt, sind die damit verbundenen Fragen auch für Privatstiftungen von Bedeutung.
II. Verbot der Einlagenrückgewähr
Nach § 52 AktG und § 82 GmbHG dür...