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PV-Info 1, Jänner 2010, Seite 27

Rückersatz von Ausbildungskosten bei Fehlen einer Aliquotierungsvereinbarung

Mag. Judith Morgenstern

Der OGH hat in einer Entscheidung erstmals zur Konsequenz einer fehlenden Aliquotierungsvereinbarung im Sinn des § 2d Abs 3 Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz (AVRAG) für Ausbildungskostenrückersatzklauseln, die nach dem abgeschlossen wurden, Stellung genommen ().

Gesetzliche Regelung

Mit wurden die von der Judikatur entwickelten Grundsätze zur Zulässigkeit von Vereinbarungen über den Rückersatz von Ausbildungskosten erstmals einer gesetzlichen Regelung zugeführt. Demnach besteht keine Verpflichtung zum Rückersatz von Ausbildungskosten gemäß § 2d Abs 3 AVRAG, wenn

  • er Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung minderjährig ist und die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters des Minderjährigen nicht vorliegt,

  • das Arbeitsverhältnis nach mehr als fünf Jahren, in besonderen Fällen nach mehr als acht Jahren, nach dem Ende der Ausbildung nach Abs 1 oder vorher durch Fristenablauf (Befristung) geendet hat und

  • die Höhe der Rückerstattungsverpflichtung nicht aliquot, berechnet vom Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung bis zum Ende der zulässigen Bindungsdauer, vereinbart wird.

Sachverhalt

In dem vom OGH zu entscheidenden Fall hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer ...

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