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BUAG: Lohnzuschläge für 2010
In BGBl II 2009/366, ausgegeben am , sind die Lohnzuschläge für die Urlaubs- und die Abfertigungsregelung nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) kundgemacht worden.
Der Zuschlag zum Lohn, der gemäß BUAG zur Bestreitung des Aufwands der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse für die Abfertigungsregelung (Abfertigungsbeiträge an die betriebliche Vorsorgekasse und Abfertigungen „alt“) einschließlich der anteiligen Verwaltungskosten zu entrichten ist, bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert. Somit beträgt der Zuschlag für die Zuschlagszeiträume 01/2010 bis 12/2010 für eine Kalenderwoche (Beschäftigungswoche) das 1,4-Fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns.
Die Berechnungsformel lautet: (KV-Lohn + 20 %) x 1,4.