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PV-Info 1, Jänner 2010, Seite 6

Aktuelles aus der Personalverrechnung

Hannelore Ortner

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.

BMF-Info zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten im Zuge der außergewöhnlichen Belastungen

Seit können Kosten für Kinderbetreuung als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden. Das heißt, Kinderbetreuungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerbemessungsgrundlage. Der Selbstbehalt ist nicht zu berücksichtigen, sodass die absetzbaren Kosten die Einkommensteuer (Lohnsteuer) in Höhe des jeweiligen Grenzsteuersatzes (je nach Einkommenshöhe 36,5 %, 43,21 % oder 50 %) vermindern. Kinderbetreuungskosten sind bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind das zehnte Lebensjahr (bei einem behinderten Kind das 16. Lebensjahr) vollendet, als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Mit Information vom , BMF-010222/0220-VI/7/2009, behandelt das BMF Zweifelsfragen rund um das Thema Kinderbetreuungskosten und außergewöhnliche Belastungen.

Ausgleichstaxe 2010

Die Höhe der zu entrichtenden Ausgleichstaxe gemäß dem Behinderteneinstellungsgesetz (§ 9 Abs 2 BEinstG) beträgt für das Kalenderjahr 2010 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, monatlich...

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