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PV-Info 3, März 2010, Seite 11

AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz

Rudolf Grafeneder

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV) hat Richtlinien zur einheitlichen Vollzugspraxis der Versicherungsträger im Bereich der AuftraggeberInnenhaftung (RVAGH 2009, Verlautbarung des HVSV vom , Nr. 114/2009, http://www.avsv.at) veröffentlicht.

Diese Richtlinien regeln die Vollzugspraxis der Gebietskrankenkassen (GKK) und der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) hinsichtlich des AuftraggeberInnen-Haftungsgesetzes, BGBl I 2008/91, ausgegeben am . Sie sind für GKK und VAEB verbindlich.

Wie bereits in PV-Info 9/2008, Seite 11 ff, und PV-Info 8/2009, Seite 18, dargestellt, bewirkt das seit wirksame AuftraggeberInnen-S. 12Haftungsgesetz eine besondere Haftung des auftraggebenden Unternehmens für die Sozialversicherungsbeiträge des Subunternehmers, wenn Bauleistungen weitergegeben wurden.

Die Haftung entfällt, wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in der Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Liste) geführt wird oder der Auftraggeber 20 % des zu leistenden Werklohns (Haftungsbetrag) gleichzeitig mit der ...

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