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Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen: Auswirkungen im Bereich der Lohnsteuer?
Nach Meinung der Finanzverwaltung erhöhen die vom Arbeitgeber (aufgrund gesetzlicher Vorschriften!) übernommenen Sozialversicherungsbeiträge (siehe vorstehenden Artikel) als Vorteil aus dem Dienstverhältnis den Bruttobezug des Arbeitnehmers. Was gilt im Bereich der Lohnsteuer?
Bisherige Ansicht des BMF
Bei Ermittlung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage sind diese Beträge im selben Ausmaß als Werbungskosten gemäß § 16 Abs 1 Z 4 Einkommensteuergesetz (EStG) zu berücksichtigen (S. 21Lohnsteuerrichtlinien 2002, Rz 247a LStR). Konsequenterweise (in Anknüpfung an den Umstand, dass die Einkünfte im Sinn des § 25 Abs 1 Z 1 lit a und b EStG grundsätzlich die Bemessungsgrundlage für Kommunalsteuer und den [Zuschlag zum] Dienstgeberbeitrag darstellen) vertrat die Finanzverwaltung daher bisher die Ansicht, dass diese vom Arbeitgeber übernommenen Sozialversicherungsbeiträge auch der Beitragspflicht zur Kommunalsteuer (Rz 67 der Information des Bundesministeriums für Finanzen vom zum KommStG 1993) und zum (Zuschlag zum) Dienstgeberbeitrag (41.03 Z 9 Richtlinien zum Familienlastenausgleichsgesetz, AÖF 2003/150) unterliegen.
Erkenntnis des VwGH
Dieser Ansicht widersprach, wie oben dargestellt, der Verwaltungsgerichtshof () in Bestätigung der...