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PV-Info 3, März 2010, Seite 20

Eckpunkte der Altersteilzeit in Beispielen

Mag. Elfriede Köck

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Altersteilzeit werden in regelmäßigen Abständen geändert, dh den Erfordernissen der jeweils aktuellen Wirtschaftslage angepasst. Die letzte Änderung (mit ) sichert mit dem Abrücken vom Erfordernis der Einstellung einer Ersatzarbeitskraft das Weiterleben der Altersteilzeit. Die folgenden Beispiele sollen anhand häufig auftretender Varianten helfen, den Überblick zu bewahren und die Kostensituation besser abschätzen zu können.

Gastbeitrag von Mag. Elfriede Köck, Mag. Elfriede Köck ist hauptberuflich für das Personalwesen in einem Gastronomiebetrieb zuständig. Sie ist Leiterin der Personalverrechnungskurse und Mitglied der Prüfungskommission „Personalverrechnung“ am WIFI Wien.

Die Ausgangslage

Der Dienstnehmer (DN) erhält ab Beginn der Altersteilzeit (ATZ):

  • Teilzeitarbeitsentgelt entsprechend der ATZ-Vereinbarung,

  • Lohnausgleich in Höhe von 50 % der Differenz zum bisherigen (durchschnittlichen) Entgelt (maximal bis zur Höchstbeitragsgrundlage).

Die Sozialversicherungsbeiträge werden (weiterhin) von der bisherigen Beitragsgrundlage geleistet (maximal bis zur Höchstbeitrags...

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