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Gesetzlich angeordnete Übernahme von Dienstnehmerbeiträgen ist kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis
Laut der Entscheidung des , liegt kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, wenn aufgrund einer gesetzlichen Anordnung Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung vom Dienstgeber übernommen werden müssen. Diese übernommenen Dienstnehmer-Sozialversicherungsbeiträge erhöhen daher nicht die Bemessungsgrundlage für den (Zuschlag zum) Dienstgeberbeitrag (DB bzw DZ). Die Entscheidung erging zur Schlechtwetterentschädigung, hat aber auch Auswirkungen auf weitere Bereiche. Aufgrund der VwGH-Entscheidung ist davon auszugehen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Übernahme von Sozialversicherungs-Dienstnehmerbeiträgen durch den Dienstgeber die Bemessungsgrundlage für DB und DZ nicht erhöht. Zur Kommunalsteuer (KommSt) erging bereits am eine entsprechende Klarstellung durch das Bundesministerium für Finanzen (siehe den Beitrag von Monika Kunesch in diesem Heft, Seite 22).
Betroffene Bestimmungen
Sowohl das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) hinsichtlich der Bestimmungen zur Altersteilzeit als auch das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) hinsichtlich der so genannten 20-%-Regelung sowie der Beitragsnachzahlungen im Zuge einer gemeinsamen Prüfung lohnabhän...