zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 2, Februar 2010, Seite 18

Gesetzlich angeordnete Übernahme von Dienstnehmerbeiträgen ist kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis

Mag. Christa Kocher

Laut der Entscheidung des , liegt kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, wenn aufgrund einer gesetzlichen Anordnung Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung vom Dienstgeber übernommen werden müssen. Diese übernommenen Dienstnehmer-Sozialversicherungsbeiträge erhöhen daher nicht die Bemessungsgrundlage für den (Zuschlag zum) Dienstgeberbeitrag (DB bzw DZ). Die Entscheidung erging zur Schlechtwetterentschädigung, hat aber auch Auswirkungen auf weitere Bereiche. Aufgrund der VwGH-Entscheidung ist davon auszugehen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Übernahme von Sozialversicherungs-Dienstnehmerbeiträgen durch den Dienstgeber die Bemessungsgrundlage für DB und DZ nicht erhöht. Zur Kommunalsteuer (KommSt) erging bereits am eine entsprechende Klarstellung durch das Bundesministerium für Finanzen (siehe den Beitrag von Monika Kunesch in diesem Heft, Seite 22).

Betroffene Bestimmungen

Sowohl das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) hinsichtlich der Bestimmungen zur Altersteilzeit als auch das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) hinsichtlich der so genannten 20-%-Regelung sowie der Beitragsnachzahlungen im Zuge einer gemeinsamen Prüfung lohnabhän...

Daten werden geladen...