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PV-Info 9, September 2010, Seite 10

BUAG-Novelle 2010: Änderungen im Urlaubsrecht

Rudolf Grafeneder

Bei der diesjährigen Novellierung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG), BGBl I 2010/59, ausgegeben am , liegt das Hauptaugenmerk vor allem auf der Angleichung des Urlaubssystems des BUAG an das allgemeine Urlaubsrecht. Weiters kommt es ua zu einer Entlastung der Arbeitgeber durch eine Anhebung der Nebenkosten auf das tatsächliche Ausmaß und zu zahlreichen weiteren Änderungen, auf die aufgrund der umfangreichen Novelle in der nächsten Ausgabe der PV-Info ausführlich eingegangen wird.

1. Geltungsbereich (Inkrafttreten mit )

Grundsätzlich treten die Bestimmungen mit in Kraft. Eine Ausnahme vom Inkrafttreten stellt die Herausnahme der Doppellehrlinge Spengler und Dachdecker aus dem Geltungsbereich des BUAG dar.

Doppellehre Spengler/Dachdecker

Der Umstand, dass Dachdeckerbetriebe, nicht aber Spenglerbetriebe dem BUAG unterliegen, warf immer wieder Schwierigkeiten bei der Zuordnung in den Geltungsbereich des BUAG auf. Um diese Unklarheit zu beseitigen, wird in einem neuen § 3 Abs 3a BUAG klargestellt, dass das Doppellehrverhältnis Dachdecker und Spengler in seiner Gesamtheit nicht den Regelungen des BUAG unterliegt.

Die Regelung tritt mit in Kraft. Ist ein bestehendes Lehrverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch aufrecht, so kann ein Antrag vom Arbeitgeber a...

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