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PV-Info 1, Jänner 2011, Seite 17

Änderungen der Urlaubsverrechnung im Rahmen der BUAG-Novelle 2010

Rudolf Grafeneder

Infolge der Novellierung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) (siehe dazu PV-Info 9/2010, Seite 10) kam es im Bereich der Urlaubsentgelteinreichung zu einigen Änderungen, die im folgenden Überblick dargestellt werden.

Höhe der Nebenleistungen für Firmen mit Treuhandkonto

Dem Arbeitgeber entstehen bei Auszahlung von Urlaubsentgelten an die Arbeitnehmer zusätzlich noch Kosten (sog Nebenleistungen). Besitzt der Arbeitgeber ein Treuhandkonto, dann werden diese Nebenleistungen durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) refundiert. Diese Nebenleistungen, welche die Sozialversicherungsbeiträge und sonstigen lohnabhängigen Abgaben decken sollen, werden (durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz mittels BUAG-Zuschlagsverordnung, BGBl II 2010/419, ausgegeben am ) für Urlaubstage nach dem von derzeit 17 % auf 30,10 % des Urlaubsentgelts angehoben.

Um die anzuweisenden Nebenleistungen in der richtigen Höhe ermitteln zu können, benötigt die BUAK im Rahmen der Urlaubsentgelteinreichung zusätzlich eine Information, in welches Jahr die vereinbarte Urlaubshaltung des Arbeitnehmers fällt. Daher wurde das Einreichformular für Firmen mit einem Treuhandkonto um ein Feld zur Angabe des betreffenden Jahres erweit...

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