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Arbeitslosengeld bei Vorliegen ausländischer Versicherungszeiten
Ob ausländische Beschäftigungszeiten bei der Beantragung von Arbeitslosengeld in Österreich zu berücksichtigen sind, richtet sich prinzipiell nach dem Inhalt der von Österreich abgeschlossenen bilateralen Abkommen bzw Vereinbarungen mit internationalen Organisationen. Soweit es sich bei dem betreffenden ausländischen Staat um einen Mitgliedstaat des EWR handelt, ist dabei aber jedenfalls die Verordnung (VO) (EWG) Nr 1408/71 zu berücksichtigen. Diese VO wird in absehbarer Zeit (voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2010) durch die VO (EG) Nr 883/2004 abgelöst werden. Inhaltlich wird die neue VO aber – zumindest im Bereich der Arbeitslosenversicherung – kaum gravierende Änderungen mit sich bringen.
Zusammenrechnung von Zeiten
Ob die Anwartschaft für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt ist, ist auch in Fällen mit Auslandsbezug nach österreichischem Recht zu beurteilen. Für die Erfüllung der Anwartschaft sind jedoch Beschäftigungszeiten, die in anderen EWR-Mitgliedstaaten erworben wurden, in S. 43gleicher Weise zu berücksichtigen wie österreichische Versicherungszeiten. Die Zusammenrechnung von in- und ausländischen Beschäftigungszeiten setzt aber (grundsätzlich) voraus, dass der...