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PV-Info 4, April 2009, Seite 9

Steuerreformgesetz 2009 – Änderungen in der Personalverrechnung

Wilfried Ortner

Ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird – das Steuerreformgesetz 2009 – ist am im Nationalrat beschlossen worden. Dieses Gesetz wird rückwirkend per in Kraft treten. Im Folgenden sind die Neuerungen und Änderungen dargestellt.

1. Änderungen, die die Personalverrechnung betreffen

Tarifsenkung

Die Einkommensteuersätze werden reduziert bzw die Tarifstufen angehoben. Dies bewirkt, dass alle Steuerpflichtigen im Verhältnis 2008 zu 2009 zwischen

  • € 149,– pro Jahr (niedrigster Wert bei einem Monatsbrutto von € 1.100,–) und

  • € 1.350,– pro Jahr (höchster und gleichbleibender Wert ab einem Monatsbrutto von € 5.800,–)

entlastet werden.

Die Grenze , ab der für ein Einkommen Steuer bezahlt werden muss, wird von € 10.000,– auf € 11.000, – angehoben . Die Einkommensteuer beträgt demnach jährlich bis zu einem Einkommen von € 11.000,– € 0,–. Für Einkommensteile über € 60.000, – beträgt der Steuersatz 50 % .

Bei einem Einkommen von mehr als € 11.000,– ist die Einkommensteuer wie folgt zu berechnen (§ 33 Abs 1 EStG):

Der bei der Lohnsteuerermittlung eventuell zu berücksichtigende Alleinverdiener- bzw...

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