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Information zum Steuerreformgesetz 2009
Die nachstehende Information ist dem , BMF-010222/0092-VI/7/2009, entnommen. Dieser Erlass stellt einen Auslegungsbehelf zum Steuerreformgesetz 2009 (BGBl I 2009/26) dar, der im Interesse einer möglichst raschen Information losgelöst von den Lohnsteuerrichtlinien 2002 ergangen ist. Dieser Erlass verwendet nur die weibliche Form. Alle Aussagen und Formulierungen gelten selbstverständlich auch für Männer. Im Folgenden werden die im besagten Erlass enthaltenen Rechtsansichten zu dem von der Arbeitgeberin gewährten Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten näher dargestellt.
Siehe www.lindeonline.at.
Abgabenfreie Behandlung
Arbeitgeberinnen können Arbeitnehmerinnen einen Zuschuss für die Kinderbetreuung geben. Dieser Zuschuss ist
nicht sozialversicherungsbeitragspflichtig
und unterliegt unter folgenden (nachstehenden) Voraussetzungen nicht der Lohnsteuer, der Kommunalsteuer und dem Dienstgeberbeitrag (und damit auch nicht dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag).
Begünstigte Arbeitnehmerin
Begünstigt sind Arbeitnehmerinnen, denen für das Kind mehr als sechs Monate im Kalenderja...