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PV-Info 5, Mai 2009, Seite 29

Vordienstzeitenanrechnung im Kollektivvertrag für Angestellte des Baugewerbes und der Bauindustrie

Rudolf Grafeneder

Als Vordienstzeiten werden nur jene Beschäftigungszeiten angerechnet, die der Angestellte in der gleichen oder einer höheren Beschäftigungsgruppe zurückgelegt hat, die ebenfalls dem Kollektivvertrag für Angestellte im Baugewerbe/in der Bauindustrie (in der Folge: KV) unterworfen war (OLG Wien , 7 Ra 67/08m).

Höhe der Entlohnung: §§ 10 und 11 KV

Die Höhe des einem Angestellten gebührenden Mindestgrundgehalts ist der Mindestgrundgehaltstafel zu entnehmen. Welches der darin verzeichneten Mindestgrundgehälter im Einzelnen gebührt, richtet sich

  • nach der Gruppenzugehörigkeit und

  • nach dem Gruppenalter .

Beschäftigungsgruppen

Die Angestellten im Sinn dieses Kollektivvertrags werden in Gruppen eingeteilt. Es sind dies


Tabelle in neuem Fenster öffnen
die fünf Gruppen der technischen und kaufmännischen
und
die Gruppen der Meister , Poliere , Obermeister und Hauptpoliere . 1)
Diese Gruppen werden bezeichnet:
A1: Hilfskräfte,
A2: Gehilfen,
A3: Fachkräfte,
A4: Fachkräfte in gehobener Stellung,
A5: Bauleiter von Großbaustellen und Leiter selbständiger Abteilungen.
Diese Gruppen werden bezeichnet:
M1: Meister,
M2: Meister (spezielle Ausbildung),
P1: Poliere,
P2: Poliere (spezielle Ausbildung),
OM: Obermeister,
HP: ...

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