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Geplantes Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2009
Der vorliegende Begutachtungsentwurf zum Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2009 (SVÄG 2009) sieht eine Verbesserung der pensionsrechtlichen Absicherung von pflegenden Angehörigen im Rahmen der freiwilligen Versicherung vor. Weiters werden notwendige Anpassungen und Rechtsbereinigungen im Sozialversicherungsrecht vorgenommen. Nachstehend werden die wesentlichsten Änderungen (die überwiegend mit in Kraft treten sollen) im Überblick vorgestellt.
Einschränkung des „Spezialtatbestands“ auf eine Subsidiaritätsklausel hinsichtlich der Pflichtversicherung – Vollversicherung im ASVG für Vorstandsmitglieder
Für Vorstandsmitglieder (Geschäftsleiter) von AG, Sparkassen, Landeshypothekenbanken sowie Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und hauptberufliche Vorstandsmitglieder (Geschäftsleiter) von Kreditgenossenschaften soll die Versicherung nach dem Spezialtatbestand gemäß § 4 Abs 1 Z 6 ASVG nur dann (dh nur noch subsidiär) Platz greifen, wenn die in Rede stehenden Vorstandsmitglieder und Geschäftsleiter nicht schon als Dienstnehmer nach § 4 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 ASVG (Vorliegen eines echten Dienstverhältnisses) pflichtversichert sind.
Bei Vorliegen der (echten) Dienstnehmereigenschaft im Sinn des ASVG ist auch eine Arbeitslosenve...