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Beschlossene Sozialrechts-Änderungsgesetze 2009
Das 2. und das 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009, BGBl I 2009/83 bzw BGBl I 2009/84, beide ausgegeben am , sind Anfang Juli vom Nationalrat beschlossen worden. Neben der Titeländerung (der Begutachtungsentwurf trug noch die Bezeichnung „SozialversicherungsÄnderungsgesetz 2009“) kam es in der Regierungsvorlage bzw mit einem Abänderungsantrag im Plenum des Nationalrats noch zu Änderungen bzw rechtsbereinigenden Adaptierungen des ASVG und zu einer neuen Inkrafttretensregelung: Jene Bestimmungen, die laut Begutachtungsentwurf mit in Kraft treten sollten, sind nunmehr per in Kraft getreten. Nachstehend werden die wesentlichsten Änderungen nochmals im Überblick vorgestellt.
2. SRÄG
2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 (2. SRÄG 2009)
Klarstellung bezüglich der Pflichtversicherung der Vorstandsmitglieder (Geschäftsleiter) von AGs, Sparkassen, Landeshypothekenbanken sowie Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und der hauptberuflichen Vorstandsmitglieder (Geschäftsleiter) von Kreditgenossenschaften in § 4 Abs 1 Z 6 ASVG (Inkrafttreten: ab ) (vgl PV-Info 5/2009, Seite 13).
Anpassung des Kataloges der „nicht als Entgelt geltenden Bezüge“ an die Neuregelung der Steuerfreiheit von Nächtigungsgelder...