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PV-Info 11, November 2009, Seite 36

Gleichbehandlung vor und während des Bewerbungsgesprächs

Mag. Christine Köck

Diskriminierung im Arbeitsleben ist ein geläufiger Begriff. Die Gleichbehandlung spielt jedoch auch bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses eine tragende Rolle. Der folgende Beitrag beschreibt die Auswirkungen eines OGH-Urteils () und behandelt häufige Fragestellungen aus der Praxis.

Gastbeitrag von Mag. Christine Köck, Mag. Christine Köck ist hauptberuflich für den Bereich Human Resources eines Industrieunternehmens verantwortlich und konnte davor umfangreiche Erfahrungen im Personalbereich verschiedener internationaler Unternehmen sammeln.

Was bedeutet Gleichbehandlung?

Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund folgender Kriterien diskriminiert werden darf:

  • Geschlecht,

  • ethnische Zugehörigkeit,

  • Religion oder Weltanschauung,

  • Alter,

  • sexuelle Orientierung.

Diese Antidiskriminierungsbestimmungen gelten insbesondere auch bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses , wobei bei Zuwiderhandeln der (potenzielle) Arbeitgeber zum Ersatz des Vermögensschadens und zu einer Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung verpflichtet ist. Dies gilt einerseits dann, wen...

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