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PV-Info 11, November 2009, Seite 19

Dienstreisevergütungen nach dem Kollektivvertrag für Bauindustrie/Baugewerbe

Rudolf Grafeneder

Die Wirtschaftskammer Österreich – Geschäftsstelle Bau – hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen und der WGKK (im Einvernehmen mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger) eine neue „Schulungsunterlage“ mit Stand über die abgabenrechtliche Behandlung der Dienstreisevergütungen nach § 9 des Kollektivvertrags für Bauindustrie/Baugewerbe (Bau-KV) erstellt (Geschäftsstelle Bau der WKO, Rundschreiben Nr 49 vom ), da die bestehende Version infolge der weitgehenden Neuregelung in § 3 EStG nicht mehr der aktuellen Gesetzeslage entsprochen hat. Im Folgenden werden jene Bereiche erläutert, bei denen es zu einer Änderung bzw Klarstellung gekommen ist.

Taggeld: § 9 Abschnitt I Bau-KV

S. 20 Am Beginn dieser Schulungsunterlage wird bei den gesetzlichen Grundlagen darauf hingewiesen, dass das Taggeld nach dem Bau-KV nach Kalendertagen verrechnet wird (die abgabenrechtliche Behandlung erfolgt daher nach der Kalendertagsregelung ). Der Begriff „Arbeitstag“ wurde im Bau-KV nur deshalb gewählt, um deutlich zu machen, dass an Nichtarbeitstagen kein Anspruch auf Taggeld besteht.

Fahrtkostenvergütung: § 9 Abschnitt IV Bau-KV

Der Bau-KV regelt in § 9 die Dienstreiseverg...

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