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PV-Info 9, September 2009, Seite 39

Bereinigungswirkung eines Vergleichs führt zum Rückforderungs - anspruch gegen den Arbeitnehmer wegen irrtümlich geleisteter Zahlungen

Mag. Judith Morgenstern

Ich habe in meinem Beitrag in PV-Info 2/2007, Seite 28 f, über die umfassende Bereinigungswirkung eines Vergleichs zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer berichtet. Nun anerkennt eine erstinstanzliche Entscheidung des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien (ASG Wien , 11 Cga 15/08t) sogar einen Rückforderungsanspruch des Arbeitgebers, wenn dieser nach dem Vergleich irrtümlich Zahlungen an den Arbeitnehmer leistet.

Was ist ein Vergleich?

Unter einem Vergleich versteht man eine Vereinbarung, mit der strittige Ansprüche zwischen zwei Parteien bereinigt werden. Üblicherweise werden Vergleiche im Zuge der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (meist bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses) geschlossen.

Nach ständiger Rechtsprechung erstreckt sich eine bereinigende Wirkung eines Vergleichs auf alle Ansprüche, die

  • zum Zeitpunkt des Abschluss des Vergleichs bereits bestanden haben ( gegenwärtige Ansprüche ), an die man jedoch anlässlich des Vergleichs/der Auflösungsvereinbarung nicht gedacht hat, zB ein dem Arbeitnehmer gewährtes Darlehen, das dieser noch nicht zur Gänze zurückbezahlt hat, rückersatzpflichtige Ausbildungskosten,

    oder auf Ansprüche, die

  • erst in Zukunft auftre...

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