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PV-Info 2, Februar 2007, Seite 28

Vergleich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses – umfassende Bereinigungswirkung

Mag. Judith Morgenstern

Was ist ein Vergleich?

Unter einem Vergleich versteht man eine Vereinbarung, mit der strittige Ansprüche zwischen zwei Parteien bereinigt werden. Vermeint beispielsweise der Arbeitnehmer, dass er einen Anspruch auf eine Erfolgsprämie erreicht hat, da er die vereinbarten Ziele zur Gänze erfüllt habe, der Arbeitgeber ist aber gegenteiliger Ansicht, so ist die Frage, ob ein Anspruch auf die Erfolgsprämie besteht, strittig.

Im Unterschied zum Verzicht einer Partei ist ein Vergleich weiters dadurch gekennzeichnet, dass beide Parteien von ihrer vorerst eingenommenen Position (Arbeitgeber: kein Anspruch, Arbeitnehmer: Anspruch in voller Höhe) nachgeben.

Üblicherweise werden Vergleiche im Zuge der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geschlossen, da beide Arbeitsvertragsparteien ein Interesse an der endgültigen Klärung von strittigen Angelegenheiten haben und die Führung eines Arbeitsgerichtsprozesses vermeiden wollen.

Welche Probleme können in der Praxis entstehen?

In der Praxis entstehen nach einem wirksamen Abschluss von Vergleichen im Zuge der Beendigung von Arbeitsverhältnissen vor allem dann Probleme, wenn zwar eine Auflösungsvereinbarung getroffen wurde, in der einzelne Ansprüch...

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