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PV-Info 6, Juni 2008, Seite 13

Teilzeitbeschäftigung: Dienstverhältnisende, Abfertigungsberechnung und abgabenrechtliche Behandlung von Teilzeitbezügen

Hannelore Ortner

Der folgende Beitrag behandelt – zur Abrundung des bereits in PV-Info 5/2008 ausführlich aufgegriffenen Themas Teilzeitbeschäftigung – die Besonderheiten bei Dienstverhältnisende, die Abfertigungsberechnung bei Wechsel von Vollzeit- auf Teilzeitbeschäftigung einschließlich der jüngsten Rechtsprechung und die abgabenrechtliche Behandlung von Teilzeitbezügen. Auf die Sonderformen einer Teilzeitbeschäftigung wie zB Altersteilzeit oder Elternteilzeit wird nicht eingegangen.

Abfertigung („alt“) bei Wechsel von Vollzeit- auf Teilzeitbeschäftigung

Im Fall des Wechsels von Vollzeit- auf Teilzeitbeschäftigung oder umgekehrt ist bei Berechnung der Abfertigung grundsätzlich auf das zuletzt bezogene Entgelt abzustellen („Aktualitätsprinzip“).

Allerdings hat das Aktualitätsprinzip nur dann Vorrang, wenn nicht eine gesetzliche Anordnung bzw der Kollektivvertrag eine abweichende Regelung vorsieht. Voraussetzung für die Heranziehung des reduzierten letzten Monatsentgelts ist allerdings, dass diese Reduzierung auf Dauer beabsichtigt ist und keine Umgehungsstrategie vorliegt, was insbesondere dann zu unterstellen wäre, wenn dem Dienstnehmer der Wechsel in die Teilzeitbeschäftigung durch ...

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