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BFGjournal 9, September 2010, Seite 300

UFS und Pendlerpauschale

Rudolf Wanke und Svende Peth

Das Pendlerpauschale gehört zu den rechtsmittelanfälligsten Streitthemen zwischen Steuerbürger und Finanzverwaltung. Die elektronische Steuerrechtsdokumentation des BMF, Findok, weist bereits über 800 Entscheidungen des UFS aus, die (allein oder auch) das Pendlerpauschale zum Gegenstand haben. Waren die Bescheide des UFS in den ersten Jahren noch sehr stark durch die LStR geprägt, sind in den letzten Jahren zunehmend differenzierte Entscheidungen zu verzeichnen. Da die Streitfragen aufgrund der zumeist geringen Streitwerte und des gegebenen Kostenrisikos vielfach nur im Wege von Amtsbeschwerden der Finanzämter zum Höchstgericht gelangen, kommt der Rechtsauslegung durch den UFS besondere Bedeutung zu. So entspricht es mittlerweile der ständigen Spruchpraxis des UFS, das Pendlerpauschale nicht von der dem Arbeitsplatz nächstgelegenen Wohnung, sondern von jener Wohnung zu berechnen, von der – als ständigem Aufenthaltsort – aus tatsächlich überwiegend gependelt wird (vgl. für viele etwa ausführlich ). Nunmehr hatte sich der UFS – durch den gesamten Berufungssenat – in einem Berufungsverfahren gleich mit mehreren strittigen Fragen zum Pendlerpauschale zu befasse...

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