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DB-Pflicht und internationaler Personaleinsatz
Im Rahmen von internationalen Personaleinsätzen stellen sich zum Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) häufig folgende Fragen: Muss DB für den im Ausland eingesetzten Mitarbeiter durch den österreichischen Arbeitgeber weiterhin abgeführt werden („Outbound-Fall“)? Muss DB für den im Inland eingesetzten Mitarbeiter durch den ausländischen Arbeitgeber oder den inländischen Arbeitgeber abgeführt werden („Inbound-Fall“)? Der folgende Beitrag gibt eine Übersicht, bei welchen Sachverhalten DB-Pflicht besteht.
Gastbeitrag von Mag. Andreas Helnwein, Mag. Andreas Helnwein ist Steuerberater bei Leitner + Leitner.
DB-Pflicht nach dem Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG)
Den DB haben alle Dienstgeber zu leisten, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen. Als im Bundesgebiet beschäftigt gilt ein Dienstnehmer auch dann, wenn er zur Dienstleistung ins Ausland entsendet ist (§ 41 Abs 1 FLAG).
Grundvoraussetzung nach dieser Bestimmung ist, dass das Dienstverhältnis im Inland eingegangen wird und darauf inländische Rechtsvorschriften (Arbeitsrecht) anzuwenden sind. Im Rahmen einer Entsendung wird ein Di...