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PV-Info 1, Jänner 2011, Seite 27

DB-Pflicht für ausländische Dienstgeber bei österreichischer Sozialversicherungszuständigkeit

Mag. Monika Kunesch

Durch einen neuen § 53 Abs 3 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG)1) wird die Beitragspflicht zum Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) auf all jene Fälle ausgedehnt, in welchen ein Dienstnehmer aufgrund der EU-Sozialrechtsverordnungen VO (EWG) 1408/71 und VO (EG) 883/2004 den österreichischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unterliegt.

Hintergrund

Da Familienleistungen in den EU-Sozialrechtsverordnungen VO (EWG) 1408/71 bzw VO (EG) 883/2004 geregelt sind, vertrat das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen in seinem Erlass vom , 51 0802/8-V/1/03, die Rechtsmeinung, dass – sobald ein Dienstverhältnis der österreichischen Sozialversicherungszuständigkeit unterliegt – DB-Pflicht besteht. Durch diesen Erlass wird somit auch DB-Pflicht ausgelöst, wenn ein Dienstnehmer gar nicht in Österreich beschäftigt ist oder durch eine Entsendung ins Ausland als im Bundesgebiet beschäftigt gilt (§ 41 Abs 1 FLAG). Dieser Rechtsauffassung trat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in seinem Erkenntnis vom , 2006/15/0115, allerdings entgegen und verneinte die DB-Pflicht in diesen Fällen, da damit eine aufgrund nationalen Rechts nicht bestehende Beitragspflicht geschaffen würde (zu den Details siehe PV-Info 11/2008, Se...

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