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Betriebliche Vorsorge für selbständig Erwerbstätige im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
Für Selbständige wurde nach dem Modell der Abfertigung „neu“ im BMSVG eine betriebliche Vorsorge (Selbständigenvorsorge) geschaffen. Gewerbetreibende und neue Selbständige sind nach dem für sie geltenden „Pflichtmodell“ ab verpflichtet, Beiträge in eine Betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) einzuzahlen. Freiberuflich Selbständige und Land- und Forstwirte können sich nach dem für sie geltenden „Opting-in-Modell“ bis zum Jahresende 2008 durch Abschluss eines Beitrittsvertrags mit einer BV-Kasse zu einer Beitragsleistung verpflichten.
Gastbeitrag von Mag. Walter Neubauer, Leiter des Referats für Arbeitsvertragsrecht im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und Mag. Erwin Rath Referent für Arbeitsvertragsrecht im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.
Grundsätzliches zum Geltungsbereich
Mit der Novelle zum Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG) – nunmehr BMSVG – wurden:
freie Dienstnehmer nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) in die Abfertigung „neu“ einbezogen und den Arbeitnehmern im Abfertigungsrecht grundsätzlich gleichgestellt;
Selbständige, die in der Kra...