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Unternehmervorsorge für Freiberufler
• Unternehmervorsorge für Freiberufler (BMSVG)
PV-Info 1/2008, 26: Artikel von Mag. Walter Neubauer und Mag. Erwin Rath.
Während jene, die im GSVG der Pflichtkrankenversicherung unterliegen, verpflichtend am System der Unternehmervorsorge teilnehmen müssen, ist das Modell für Freiberufler (z. B. Ärzte, Apotheker, Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte) und Land-/ Forstwirte freiwillig. Die Freiwilligkeit beschränkt sich allerdings auf eine einmalige Teilnahmeentscheidung, die innerhalb von 12 Monaten (ab bzw. ab späterem Beginn der Tätigkeit) zu treffen ist. Für die Teilnahme sprechen: Vorsorgebeitrag ist Betriebsausgabe, Veranlagung in der Vorsorgekasse ist von der Kapitalertragsteuer befreit. Gegen die Teilnahme sprechen: Lebenslange Bindung, bisher mäßige Veranlagungserfolge der Mitarbeitervorsorgekassen.