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Überblick über die wesentlichen Neuerungen im Beitrags- und Leistungsrecht des BMSVG ab 1. 1. 2008
Nachdem in PV-Info 1/2008, Seite 26 ff., allgemein die in das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) erfolgte Einbeziehung der freien Dienstnehmer und Selbständigen in die Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge vorgestellt wurde, sollen nunmehr die für Arbeitnehmer getroffenen wesentlichen Änderungen im Beitrags- und Leistungsrecht dargestellt werden. Weiters wird auf die Frage der Geltung des BMSVG für freie Dienstverhältnisse von Gesellschafter-Geschäftsführern und für freie Dienstverträge mit vertraglichen Abfertigungsregelungen eingegangen.
Gastbeitrag vonbMag. Walter Neubauer, Leiter des Referats für Arbeitsvertragsrecht im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und Mag. Erwin Rath, Referent für Arbeitsvertragsrecht im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Gerichtsurteile/-vergleiche (§ 6 Abs 3 BMSVG)
Fallen aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils oder eines gerichtlichen Vergleichs nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Abfertigungsbeiträge an, sind diese nicht über den Krankenversicherungsträger in die Betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) einzuzahlen, sondern der Arbeitgeber ...