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PV-Info 2, Februar 2008, Seite 13

Erleichterung der Beschäftigung von Fachkräften aus den „neuen“ EU-Mitgliedstaaten

Mag. Andreas Gerhartl

Durch die Fachkräfte-Bundeshöchstzahlüberziehungsverordnung 2008 (BGBl II 2007/350 vom ) wurde die Beschäftigung von Fachkräften aus den „neuen“ EU-Mitgliedstaaten in Österreich mit erleichtert. Der folgende Beitrag stellt Inhalt und Vorgeschichte dieser Verordnung kurz vor.

Überziehung der Höchstzahlen

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit kann mit Verordnung festlegen, dass für bestimmte Gruppen von Ausländern, an deren Beschäftigung öffentliche oder gesamtwirtschaftliche Interessen bestehen, auch dann noch Beschäftigungsbewilligungen ausgestellt werden dürfen, wenn die Landeshöchstzahlen und die Bundeshöchstzahl bereits überschritten sind.

Vorschlag der Sozialpartner

Die Sozialpartner haben schon vor einiger Zeit eine sektorale Öffnung des Arbeitsmarktes für Mangelberufe vorgeschlagen. Gemäß diesem Vorschlag sollen Beschäftigungsbewilligungen für Fachkräfte aus den „neuen“ EU-Mitgliedstaaten (Ungarn, Tschechien, Slowenien, Slowakei, Polen, Estland, Lettland, Litauen, Bulgarien, Rumänien) auf Basis einer vom Arbeitsmarktservice (AMS) erstellten Liste von Mangelberufen leichter erteilt werden können.

Erste Fachkräfteverordnung

Im März 2007 hat die Bundesregierung einen...

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