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Erweiterung der Bundeshöchstzahlüberziehungsverordnung
Die Fachkräfte-Bundeshöchstzahlüberziehungsverordnung 2008 (BGBl II 2007/350 vom ) wurde bereits vorgestellt (PV-Info 2/2008, Seite 13 f ). Mit Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), BGBl II 2008/224 vom , wurde die Liste der darin angeführten Mangel berufe nunmehr per um zusätzliche 15 Berufe erweitert. Mit dieser Verordnung wurde daher die Möglichkeit, Beschäftigungsbewilligungen für Fachkräfte aus den „neuen“ EU-Mitgliedstaaten (Ungarn, Tschechien, Slowenien, Slowakei, Polen, Estland, Lettland, Litauen, Bulgarien, Rumänien) unter erleichterten Voraussetzungen zu erteilen, ausgedehnt.
Allgemeine Voraussetzungen
Wie bereits bisher sind eine nachweislich abgeschlossene Berufsausbildung der betreffenden Fachkraft sowie die Zuordnung dieses Berufes zu einem in der Verordnung aufgelisteten Mangelberuf Voraussetzungen für die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung. Weiters darf die Beschäftigungsbewilligung nur erteilt werden, wenn die betreffende Stelle nicht mit einem vorgemerkten Arbeitslosen besetzt werden kann und auch alle sonstigen gesetzlichen Erfordernisse (Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen, keine Arbeitskräfteüberlassung etc) erf...