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Arbeitslosenversicherung: Definition selbständigen Einkommens
Im Erkenntnis vom , 2005/08/0038, beantwortete der VwGH einige grundsätzliche Fragen dazu, wie die Höhe eines Einkommens, das während des Bezuges von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (im konkreten Fall: Notstandshilfe) durch Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit erzielt wird, zu berechnen ist. Diese Fragen sind deshalb bedeutsam, weil ein Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze für den Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe unschädlich ist. Wird die Geringfügigkeitsgrenze aufgrund der Art der Berechnung über- oder unterschritten, hat dies daher Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw Notstandshilfe.
Sachverhalt
Der Beschwerdeführer bezog Notstandshilfe, die vom AMS widerrufen wurde, weil das Vorliegen eines Einkommens über der Geringfügigkeitsgrenze aus einem freien Dienstverhältnis festgestellt worden war. Gleichzeitig wurde der Beschwerdeführer (freier Dienstnehmer) zur Rückzahlung der empfangenen Notstandshilfe verpflichtet. Gegen den Widerrufsund Rückzahlungsbescheid richtete sich die Beschwerde an den VwGH.
Berechnung des Einkommens wie bei Selbständigen
Weil eine Beschäftigung aufgrund eines freien Dienstverhältnisses für den Bereich d...