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PV-Info 3, März 2007, Seite 32

Steueroptimale Gestaltung der Auszahlung von Jahresprämien

Mag. Monika Kunesch

Die Gewährung von Jahresprämien an Mitarbeiter soll einen Leistungsanreiz darstellen. Wie Sie die Mitarbeiterzufriedenheit mit der Jahresprämie erhöhen können, ohne das Unternehmen mit höheren Kosten zu belasten, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Sonstige Bezüge

Sonstige, insbesondere einmalige, Bezüge unterliegen nach § 67 Abs 1 und 2 EStG im Ausmaß eines Sechstels der laufenden Bezüge nach Abzug eines Freibetrags von € 620,– dem festen Steuersatz von 6 %. Dieses steuerbegünstigte so genannte „Jahressechstel“ ist regelmäßig durch die Abrechnung der Urlaubsbeihilfe und der Weihnachtsremuneration von in der Regel jeweils einem Monatsgehalt oder Monatslohn ausgeschöpft. Durch die Abrechnung von weiteren laufenden Bezügen wie zB Sachbezügen, Zulagen oder Überstunden werden zwar weitere Grundlagen im Ausmaß eines Sechstels dieser Bezüge für die steuerbegünstigte Abrechnung von sonstigen Bezügen (wie zB Jahresprämien) geschaffen, jedoch reicht dies oft bei weitem nicht aus. Gestalten Sie daher aktiv Ihr Jahressechstel!

S. 33Praxishinweis

Die Optimierung von Jahresnettoprämien kann durch die Aufteilung der Jahresprämie auf 14 Auszahlungen erfolgen. Dadurch wird erreicht, dass 2/14 der Gesamtprämie dem begü...

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