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SWK 7, 1. März 2012, Seite 365

Liegenschaftsverkauf noch vor dem 1. April 2012?

Sind aufgrund der geplanten Neuregelung vorzeitig Maßnahmen zu setzen?

Gerhard Kohler

Am hat das BMF den Entwurf des (steuerrechtlichen Teils) des Stabilitätsgesetzes zur Begutachtung verschickt. Die geplanten Änderungen bei den Immobilien haben schon im Vorfeld zu einer großen Verunsicherung durch angebliche Fachleute geführt, die vorschnell Informationen oder Ratschläge erteilt haben. So wurde vielfach die sofortige Gründung einer GmbH mit Verkauf oder Einbringung von Liegenschaften für Fälle, in denen die Spekulationsfrist bereits abgelaufen war, angeraten. Ein schlechter Rat, denn der Verkauf hätte sofort zu Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr in Höhe von 4,6 % des Werts geführt – nach derzeitigem Stand der Dinge würden bei einem späteren Verkauf freilich nur 3,5 % Einkommensteuer anfallen, die aus dem Verkaufserlös bezahlt werden können.

1. Geplante Gesetzesänderungen für Liegenschaften

Nach dem Entwurf zum Stabilitätsgesetz soll neben der Einführung einer Umwidmungsabgabe auch die Abschaffung der Spekulationsfrist für betriebliche (bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG) und private Liegenschaften normiert werden.

1.1. Geplante Änderungen bei Liegenschaften, die vor dem erworben wurden und damit außerhalb der bisherigen Spekulationsfrist liegen

  • Die Spekulationsfrist von...

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