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PV-Info 3, März 2007, Seite 9

Kollektivvertragsänderungen für Angestellte im Handwerk und Gewerbe ab 1. 1. 2007

Mag. Monika Kunesch

Neben den jährlichen Erhöhungen der Mindestgehälter wurde für Angestellte im Handwerk und Gewerbe eine Ausdehnung der täglichen Normalarbeitszeit bei 4-Tage-Woche vereinbart.

KV-Erhöhung

Die Mindestgehälter für Angestellte im Handwerk und Gewerbe wurden ab je nach Verwendungsgruppe zwischen 2,35 % und 2,05 % angehoben , die Lehrlingsentschädigungen um 2,35 % . Die Nachtarbeitszulage für Arbeitsstunden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr bzw für betriebsübliche Schichtarbeit während der dritten Schicht wird ebenfalls um 2,35 % auf € 1,473 pro Stunde angehoben .

Die Erhöhungen beziehen sich (beispielsweise im Gegensatz zur automatischen Erhöhung der Löhne/Gehälter für Arbeiter oder Angestellte in Handelsbetrieben aufgrund einer „Ist-Lohn-Klausel“ – siehe PV-Info 2/2007, Seiten 6 ff) lediglich auf die Mindestgehälter, sodass – solange das Ist-Gehalt über dem Mindestgehalt liegt – keine Erhöhung des Ist-Gehalts vorzunehmen ist.Werden jedoch jährlich zum Zeitpunkt der Erhöhung der Mindestgehälter seitens des Arbeitgebers auch die Ist-Gehälter nach einem fixen Schema erhöht, so besteht die Gefahr, dass daraus eine betriebliche Übung und somit ein „Gewohnheitsrecht“ entsteht.

Praxishinwei...

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