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Kollektivvertragsänderungen für Angestellte im Handwerk und Gewerbe ab 1. 1. 2007
Neben den jährlichen Erhöhungen der Mindestgehälter wurde für Angestellte im Handwerk und Gewerbe eine Ausdehnung der täglichen Normalarbeitszeit bei 4-Tage-Woche vereinbart.
KV-Erhöhung
Die Mindestgehälter für Angestellte im Handwerk und Gewerbe wurden ab je nach Verwendungsgruppe zwischen 2,35 % und 2,05 % angehoben , die Lehrlingsentschädigungen um 2,35 % . Die Nachtarbeitszulage für Arbeitsstunden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr bzw für betriebsübliche Schichtarbeit während der dritten Schicht wird ebenfalls um 2,35 % auf € 1,473 pro Stunde angehoben .
Die Erhöhungen beziehen sich (beispielsweise im Gegensatz zur automatischen Erhöhung der Löhne/Gehälter für Arbeiter oder Angestellte in Handelsbetrieben aufgrund einer „Ist-Lohn-Klausel“ – siehe PV-Info 2/2007, Seiten 6 ff) lediglich auf die Mindestgehälter, sodass – solange das Ist-Gehalt über dem Mindestgehalt liegt – keine Erhöhung des Ist-Gehalts vorzunehmen ist.Werden jedoch jährlich zum Zeitpunkt der Erhöhung der Mindestgehälter seitens des Arbeitgebers auch die Ist-Gehälter nach einem fixen Schema erhöht, so besteht die Gefahr, dass daraus eine betriebliche Übung und somit ein „Gewohnheitsrecht“ entsteht.